SHK-Fachbetrieb Stuttgart · Häufige Fragen

Ihre Fragen zu Sanitär & Heizung in Stuttgart.

Antworten auf das, was uns am häufigsten gefragt wird. Ist Ihre Frage nicht dabei – rufen Sie einfach an.

Erreichbar 24h · kostenlose, unverbindliche Beratung

Kategorie 1

Ablauf & Reaktionszeit

Erreichbar sind wir 24h. Ein Wasserrohrbruch oder ein Heizungsausfall richtet sich nicht nach der Bürozeit – rufen Sie an, wir sagen Ihnen, wann wir bei Ihnen sein können.

So schnell wie möglich. Die genaue Zeit hängt von Ihrer Lage in Stuttgart und der Auftragslage ab; wir nennen sie Ihnen ehrlich am Telefon und versprechen keine feste Minutenzahl, die wir nicht halten könnten.

Sie schildern kurz Ihr Anliegen, wir nennen Ihnen Ihren Preis vorab und sagen, wann wir kommen. Vor Ort sehen wir uns die Sache an, besprechen das Vorgehen und beheben das Problem. Es gibt kein Formular – ein Anruf genügt.

Kategorie 2

Im Notfall – bis wir da sind

Drehen Sie den Hauptabsperrhahn zu (oder das nächste Absperrventil), damit kein Wasser mehr nachläuft. Ist Wasser nahe der Elektrik, schalten Sie den Strom ab und berühren die nasse Elektrik nicht. Dann rufen Sie an. Mehr unter Wasserrohrbruch.

Besser nicht. Aggressive chemische Rohrreiniger können Rohre und Dichtungen angreifen und sind beim anschließenden Einsatz gefährlich. Versuchen Sie es mit einer Saugglocke (Pümpel); hilft das nicht, rufen Sie an. Mehr unter Rohrverstopfung & Abfluss.

Kategorie 3

Kosten & Beratung

Das sagen wir Ihnen individuell und kostenlos vorab am Telefon, sobald wir wissen, worum es geht. Eine pauschale Zahl auf der Seite wäre unseriös, weil jeder Fall anders liegt. Mehr unter Preise & Kosten.

Nein, die telefonische Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

Ja. Sie erfahren Ihren Preis, bevor wir anfangen – nicht erst auf der Rechnung. Rufen Sie an: 015904386672

Kategorie 4

Zuständigkeit & Versicherung

Bei einem Rohrbruch ist meist der Vermieter bzw. Eigentümer für die Instandsetzung des Gebäudes zuständig (über dessen Wohngebäudeversicherung); Schäden am eigenen Hausrat laufen über die Hausratversicherung des Bewohners. Das ist eine Frage des Einzelfalls und der Police – wir reparieren, die Klärung mit der Versicherung erfolgt separat. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos. Mehr unter Leckage & Wasserschaden.

Wir kümmern uns um die Abflüsse, Siphons und Fallrohre im Haus. Der öffentliche Kanal bzw. die Grundleitung außerhalb des Gebäudes ist Sache der spezialisierten Kanal-/Rohrreinigung. Sagen Sie uns Ihr Anliegen, wir ordnen es für Sie ein.

Nein – intakte, bestehende Gasheizungen haben Bestandsschutz und dürfen weiter betrieben und repariert werden; es gibt keine pauschale Austauschpflicht allein wegen des Gesetzes. Zu Reparatur, Wartung oder einem späteren Tausch beraten wir Sie gern. Mehr unter Gastherme und Heizung Reparatur.

Kategorie 5

Heizung & Wartung

Nein. Die Wartung Ihrer Heizung übernimmt der SHK-Fachbetrieb; die gesetzliche Abgasmessung und die Feuerstättenschau macht der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Das sind zwei verschiedene Dinge. Mehr unter Heizung Wartung.

Ja. Arbeiten an Gasleitungen und Gasgeräten dürfen nur durch einen konzessionierten Fachbetrieb erfolgen, der beim Netzbetreiber im Installateurverzeichnis eingetragen ist.

Als eingetragener SHK-Fachbetrieb dürfen wir Gasarbeiten ausführen.

Fragen Sie uns am Telefon, ob Ihr Vorhaben in unseren Leistungsbereich fällt.

Alle Leistungen

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Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Leistungen – mit weiteren Antworten und Hinweisen zu jedem Thema.

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Dann rufen Sie einfach an – wir antworten direkt.

Kein Formular, kein Warten. Kostenlose, unverbindliche Beratung – erreichbar 24h.

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